Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§1 Teilnehmer

Teilnehmen kann grundsätzlich jede Person mit normaler Grundfitness.

Teilnehmer unter 18 Jahren dürfen mit einer bei Veranstaltungsbeginn vorliegenden und unterschriebenen schriftlichen Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten teilnehmen.
Das Mindestalter teilnehmender Kinder beträgt 14 Jahre.

§2 Hunde

Jeder ausreichend sozialisierte und verträgliche Hund kann teilnehmen, sofern die sachgemäße Führung durch den Halter sichergestellt ist. Dem Halter obliegt die vollständige Aufsichts- und Führungspflicht nach den örtlich geltenden Gesetzen und Vorgaben. Für die Nahrung des Tieres und dessen medizinische Versorgung ist der Halter selbst verantwortlich.

Teilnehmende Hunde müssen über einen ausreichenden Impfschutz verfügen, gechipt bzw. tätowiert sein und über eine Hundehaftpflichtversicherung verfügen.

Junghunde unter 6 Monaten sowie läufige Hündinnen dürfen nicht teilnehmen.

Der Halter erklärt mit seiner Anmeldung die Tauglichkeit seines Tieres gemäß den beschriebenen Vorgaben. Sofern unterwegs durch den Hund für die anderen Teilnehmer nicht vertretbare (mittelbare oder unmittelbare) Gefahren oder andere qualitätsmindernde Faktoren eintreten, berechtigt dies zum Ausschluss von Hund und Halter ohne Anspruch auf Rückerstattung.

§3 Allgemeine Risiken von Outdooraktivitäten

Die Teilnahme an allen angebotenen Unternehmungen ist grundsätzlich freiwillig und geschieht auf eigene Gefahr.
Zeitweilige Bewegung u.a. abseits von Wegen, im Wald und an Ufern sind regelmäßiger Teil von allen Outdoortätigkeiten. Trotz sorgfältigster Planung, Vorbereitung und Durchführung sind gewisse Grundrisiken nicht vermeidbar. Diese können u.a. ausgehen von: Wetter, Eigenverhalten, Materialverhalten, Personenverhalten, Tieren, Bäumen, Gewässern und allgemeiner Umwelt. Diese Einflüsse stellen keinen vom Veranstalter zu verantwortenden Mangel und keinen Grund für gänzliche oder anteilige Kostenrückerstattung dar.

§4 Leistungen

Grundlage des Vertrages sind die in der Ausschreibung beschriebenen Leistungen. Notwendige Änderungen unterwegs liegen in der Verantwortung des Veranstalters. Gründe hierzu sind z.B. Wetter, Überflutung, Kälteeinbruch, politische Unruhen, Epidemien, Unfälle, Feuer. Sofern Unfälle oder Krankheiten von Teilnehmern (auch Leitungspersonal) Änderungen in Zeitplan, Orten, Abläufen und Inhalten erfordern, hat dies Vorrang. Die vom Veranstalter diesbezüglich getroffenen Entscheidungen bedürfen keiner Zustimmung.
Hieraus resultierende notwendige Änderungen stellen keinen vom Veranstalter zu verantwortenden Mangel und keinen Grund für eine gänzliche oder anteilige Kostenrückerstattung dar.

§5 Haftung

Der Veranstalter haftet für entstehende Sach-/ Personen-/ Vermögens- und Umweltschäden im Rahmen der bestehenden Veranstalterhaftpflichtversicherung.

Keine Haftung seitens des Veranstalters besteht für die private Ausrüstung der Teilnehmer (Schäden, Verlust, Transportschäden, Verschmutzung, Diebstahl, Abnutzung) und für durch Teilnehmer verursachte Schäden an Dritten, der Umwelt oder fremdem Eigentum.

§6 Vertragsabschluss

Alle per E-Mail gesandten Schreiben, Informationen, Bestätigungen, Abschlüsse oder Widerrufe gelten als schriftlich erstellt. Der Vertrag wird mit der Anmeldung verbindlich in Aussicht gestellt und die AGB akzeptiert. Durch eine schriftliche Bestätigung per Mail seitens des Veranstalters gilt der Vertrag als beiderseitig rechtsverbindlich abgeschlossen.
Gerichtsstand ist Kürten.

§7 Zahlung

14 Tage nach verbindlichem Vertragsabschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Rechnungsbetrages fällig. 30 Kalendertage vor Veranstaltungsbeginn wird die Restsumme ohne Abzüge fällig. Bei zu später Zahlung kann der Veranstaltungsplatz ohne vorherige Rücksprache weitervergeben werden.

§8 Rücktritt

Der Rücktritt von der gebuchten Veranstaltung muss stets schriftlich vorab erfolgen (Brief oder Mail).

Die Höhe der Stornokosten ist gestaffelt und berechnet sich ab Posteingang beim Veranstalter.

Schlechtwetterprognosen stellen keinen Anlass für vollständigen oder teilweisen kostenfreien Rücktritt oder eine Verlegung der Veranstaltung dar.

KFZ-Pannen, ausfallende Bahn-/Flugverbindungen stellen keinen Anlass für vollständigen oder teilweisen kostenfreien Rücktritt oder eine Verlegung der Veranstaltung dar. Die zeitgerechte Anreise liegt im Gestaltungsbereich des Teilnehmers.

Krankheit des Teilnehmers oder innerhalb seines familiären/ sozialen Umfeldes sowie dienstliche/berufliche Verhinderung des Teilnehmers stellen keinen Anlass für vollständigen oder teilweisen kostenfreien Rücktritt oder eine Verlegung der Veranstaltung dar.

Wir empfehlen den Abschluss einer entsprechenden Versicherung.

§9 Stornogebühren auf den Rechnungsbetrag

Storno

bis 90 Tage vor Veranstaltungsbeginn10%
bis 60 Tage vor Veranstaltungsbeginn20%
bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn30%
bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn50%
bis 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn70%
am Vortag der Veranstaltung90%
Rücktritt am Tag des Veranstaltungsbeginn100%
nicht Erscheinen100%

Nicht in Anspruch genommene Leistungen
Leistungen, die vom Kunden nicht in Anspruch genommen wurden, z.B. frühere Abreise auf eigenen Wunsch (auch familiäre/ gesundheitliche/ berufliche Veranlassung), selbst entschiedene Nichtteilnahme an Teilen der Veranstaltung, Auslassen von Mahlzeiten, werden nicht zurückerstattet.

§9 Fotos, Videos, Tonaufnahmen

Während der Veranstaltungen vom Veranstalter erstellte Bild- und Filmträger aller Art, auch mit Personenabbildungen, stehen dem Veranstalter nur im Rahmen gesetzlicher Vorgaben zur Verfügung, sofern gemäß DSGVO hierzu eine gesetzlich bedingte oder durch den Teilnehmer schriftlich erklärte Ermächtigung zur Erstellung, Speicherung und Nutzung hierzu vorliegt.
Bilder werden nur mit Zustimmung der Personen erstellt und gespeichert. Tonträger und Bildträger aller Art werden nicht veräußert oder anderen Personen/Institutionen entgeltlich zur Verfügung gestellt.

§10 Unterkunft, Verpflegung, Hygiene

Unterkünfte
Die Teilnehmer können ein eigenes Zelt mitbringen. Alternativ erfolgt die Unterbringung in einem Tarp, das vom Veranstalter kostenlos zur Verfügung gestellt wird.

Verpflegung
Der Veranstalter ist für die Stellung der gesamten Verpflegung im Rahmen der Veranstaltung verantwortlich. Deren Kalkulation, Menge und Art werden auf die Rahmenbedingungen der Veranstaltung zugeschnitten.
Im Einzelfall kann auf Ernährungsbesonderheiten Rücksicht genommen werden, sofern dies rechtzeitig angemeldet wird.

Sanitäreinrichtungen
Es stehen am Veranstaltungsort ein bis zwei mobile Toilettenkabinen mit WC, Urinal und Handreinigungsspender zur Verfügung.

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